Liebe Bewerberin, 
Lieber Bewerber

Wir sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass es für sogenannte unsichere Drittländer keinen Angemessenheitsbeschluss nach Art 45 DSGVO gibt, der ein der DSGVO angemessenes Datenschutzniveau bestätigt. Die Übermittlung der Daten erfolgt basierend auf den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) und Ihrer Zustimmung. Stimmen Sie der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in eines dieser Drittländer zu, dann besteht ein gewisses Risiko, dass dortige Behörden unter Berufung auf zwingende gesetzliche Vorschriften sich Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten verschaffen und diese verwenden, ohne dass Sie wirksame Rechtsmittel gegen diese Massnahmen ergreifen können.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Herzliche Grüsse
Ihr Ivoclar-Team